Transparenz ist kein Müll: Vier Tipps, um aus der EU-Taxonomie das Beste zu machen

Mit Verordnungen ist das ja oft so eine Sache. Selten richtig beliebt, gehen manche von ihnen an der Praxis vorbei und andere verfehlen gar ihr Ziel. Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation*, auch Taxonomie-Verordnung und EU-Taxonomie genannt) scheint für viele Martteilnehmer eine solche zu sein. Ein Indiz dafür ist, dass die Zahl der nachhaltigen Fonds zwar insgesamt zunimmt (vermutlich nachfragegetrieben), die der Artikel-9-Fonds aber zurückgeht.

„Die EU-Taxonomie ist doch Müll“, las ich in einem Kommentar auf LinkedIn. Das war kurz nachdem auch Atomkraft nachhaltig sein durfte.

Weitere müllverdächtige Indizien aus meiner Finanzbubble: Die deutsche Sprachfassung der technischen Regulierungsstandards war im ersten Wurf ein echtes Lowlight – sogar die Bafin bezeichnete sie als korrekturbedürftig und empfahl, lieber mit den Entwürfen zu arbeiten, siehe Meldung August 22). Praxistauglich sind sie bis heute nicht. Apropos Praxis: Die Klassifizierung Artikel-8- und Artikel-9-Fonds gehe gepflegt an der Marktpraxis vorbei meint dieser gute Artikel im Private Banking Magazin. Und als wär das nicht genug, grätscht die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hinein und sinniert über das ESG in Fondsnamen sowie weitere Regulierungen (Artikel Fondsprofessionell aus Februar 2023).

Man könnte langsam wirklich denken, die EU-Verordnung sei komplett für die Biotonne.

Aber ist deswegen die ganze EU-Taxonomie Müll?
Oder kann man sie vielleicht sogar Upcyceln?
Transparenz ist nicht nur Müll: die EU-Taxonomie
Transparenz ist nicht nur Müll: die EU-Taxonomie eignet sich vielleicht doch zum Upcycling

Wir haben uns die EU-Taxonomie mit einem kreativen Hintergedanken angeschaut. Und festgestellt: Sie gibt durchaus Impulse und kann ein erstaunlich guter Leitfaden für die Anleger- und Investorenkommunikation sein.

Nach einem kurzen Loblied auf die Grundidee der Taxonomie (aber wirklich nur kurz), gibt dieser Artikel weiter unten praktische Tipps, wie man das Beste aus der Verordnung herausholen kann.

Der Grundgedanke der EU-Taxonomie: Transparenz

Die EU-Offenlegungsverordnung verschreibt sich dem Prinzip der transparenten Information gegenüber den Anlegern in Bezug auf nachhaltige Finanzprodukte:

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind bereits vorvertraglich – also in allen vertrieblich motivierten Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zur Platzierung des Fonds – zur Information bezüglich der Ansätze zur Nachhaltigkeit und über mit ihr verbundene Risiken und Nachteile verpflichtet. Außerdem wird die fortlaufende Offenlegung von Strategien und Nachhaltigkeitsrisiken, inklusive Sorgfaltsprüfungsverfahren gefordert – relevant in allen Fondsbeschreibungen, Anleger-Reportings, Marktberichten etc.

Kommentar ZU ABSATZ 10 UND 12 DER EU-OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Wenn aber sogar namhafte Investmenthäuser ihre Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 umklassifizieren, fragen wir uns: Was genau stört eigentlich an: 1. mehr Transparenz und 2. mehr Nachhaltigkeit?

Gegen Transparenz ist – finden wir – erstmal nichts einzuwenden. Transparenz ist absolut kein Müll.

Denn wir und der Planet benötigen dringend Geld (viel Geld) für eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft (siehe auch unseren Artikel Wie kann Geld die Welt verbessern?).

Und woher bekommen wir dieses Geld? Genau: von privaten und institutionellen Anlegern. Und was geben wir ihnen, damit sie uns das Geld geben? Alle Informationen, die sie brauchen und wollen, um ein Investment gut einschätzen zu können.

Aber … wirklich alle Informationen? Na klar! Wir sind transparent – und das ist gut so!

Spoiler: Das macht nur Spaß, wenn das Investment eine wirklich gute, nachhaltige Substanz hat und durch Inhalt und Qualität überzeugen kann.

Wer sich bislang durchmogelt, um am Nachhaltigkeitsboom teilzuhaben, hat natürlich keine Lust auf Offenlegung. Heimliche oder unheimliche Greenwasher bekommen es gar direkt mit der Angst zu tun. Auch die Taktik, unangenehme Dinge lieber nicht zu sagen, funktioniert nicht mehr (eigentlich funktioniert die nie, aber das ist ein anderes Thema).

Die meisten müssen sich an den Gedanken vermutlich einfach nur gewöhnen: Echte Transparenz ist man schlicht nicht gewohnt. Noch immer gebrannt von der Finanzkrise, wähnt man zu viel Aufwand in einer taxonomiegerechten Kommunikation: Kann ich das so sagen? Wie genau weisen wir das nach? Wo bekommen wir die Belege her? Muss da nochmal die Rechtsabteilung drüber gucken? Gibt’s dafür einen Disclaimer?

Und da ist was dran – die Regulierungsstandards wollen gar Formulierungen für Überschriften vorgeben. Das ist mehr als mühsam. Mein Verständnis von Transparenz ist da ein grundlegend anderes: Ehrlichkeit und Echtheit. Das geht nur schwer mit Gleichförmigkeit zusammen.

Aber sie ist ja nun mal da, die EU-Offenlegungsverordnung.

Was also, wenn wir versuchen, sie als das zu verstehen, was sie ist: eine Minimalanforderung, eine Pflicht (auch wenn sie hier und da „zu viel“ scheint). Was, wenn wir überlegen, wie daraus eine tolle Kür entwickelt werden kann? Wenn wir versuchen, uns mit ihr das Leben sogar leichter zu machen?

Wer schlau ist, lässt die EU-Offenlegungsverordnung für sich arbeiten. Und wie?

Vier Tipps für schlaue Füchse: Investoren-Kommunikation mithilfe der EU-Taxonomie

Für sicher die Hälfte der Aufgaben in der Fonds- und Anlegerkommunikation sind keine kreativen Höchstleistungen gefragt. Fakten, Fakten, Fakten und fundierte Informationen sind die halbe Miete.

Und auch das ist kein Müll: Fakten sind ja gut – weil sie automatisch richtig sind. Darum ist die Verordnung als Anleitung für die Kommunikation mit Investoren nicht grundsätzlich falsch.

Lesen wir nach, was die EU-Offenlegungsverordnung faktisch fordert – und was wir daraus auch machen können.

Natürlich muss spätestens hier ein Disclaimer hin: Die folgenden Tipps sind beispielhaft und allgemeiner Natur. Sie sollen helfen, in der Verordnung Inspiration zu finden und in den eigenen vier Investmentwänden mutig anzufangen. Sie sind keine expliziten Handlungsempfehlungen. Auch ist dieser Artikel ausdrücklich keine rechtliche Beratung. Aber zusammen mit internen oder externen Anwälten könnten wir durchaus eine Einschätzung geben – wir sind geübt, im spannenden Feld zwischen Rechtsabteilungen und Vertrieb zu arbeiten und eine gute Lösung für die Kommunikation zu finden.

Also dann, wollen wir die EU-Offenlegungsverordnung mal aus dem Meer fischen und upcyceln:

Tipp 1: Keep it simple & true 

Wir lieben die EU-Taxonomie für diesen Absatz (allein für die Verwendung des schönen Wortes „redlich“ würde ich den Machern gern auf die Schulter klopfen):

Die (…) offenzulegenden Informationen müssen klar, prägnant und für Anleger verständlich sein. Sie sind in einer präzisen, redlichen, klaren, nicht irreführenden, einfachen und knappen Form und an deutlich sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle der Internetseite zu veröffentlichen.

Artikel 10, Absatz 1 der EU-Offenlegungsverordnung

Als würden wir es nicht seit Jahren sagen: Kommuniziert so einfach und klar wie möglich! Versteckt euch nicht hinter Fachjargon, verzweigten Formulierungen, irreführenden Abkürzungen und vermeintlich absichernder und alles berücksichtigender Sprache.

Sprachliche und gestalterische Klarheit ist das Gebot der Stunde.

Das kann ein übersichtlich gestalteter Marktbericht sein, in denen einleitend einige persönliche Worte des Fondsmanagers stehen, die Leser und ganz normale Menschen auch verstehen. Danach die Fakten. Die dürfen gern fachlich sein, um korrekt zu sein. Wo notwendig, verständlich zusammengefasst.

Klarheit wäre auch ein schönes und gut strukturiertes Oberflächendesign einer Webseite. Eins, das auf allen Endgeräten funktioniert und von Endanwendern (optimalerweise aus der Zielgruppe) getestet wurde. Die Kür wäre hier: Die Seite basierend auf einer vorher erarbeiteten User Journey entwickeln, um den Anlegerbedürfnissen Rechnung zu tragen.

Die Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung lassen sich aber vor allem durch Ehrlichkeit erfüllen. 

Aus dem antiquierten Marketing- und Kommunikationsgesetz KISS – Keep it simple and stupid machen wir für unsere anspruchsvollen Anleger ein KIST – Keep it SIMPLE and TRUE.

Denn die Investoren von heute sind nicht dumm, im Gegenteil. Sie sind aufgeklärt, informiert und wissen, wie man Suchmaschinen bedient, um Aussagen zu prüfen und Zusatzinformationen zu erhalten. Finden dabei vielleicht auch andere Fonds, die fundierter, schneller und schöner aufklären. Und sie wissen oft mehr über Finanzen, als wir denken. Also sagen wir gleich die Wahrheit.

Tipp 2: Risiken beschreiben – und die Strategien, ihnen zu begegnen

Ich erinnere mich noch sehr gut an das obligatorische Negativtestat aus klassischen Verkaufsprospekten “Es liegen keine speziellen Risiken vor.” Bei Nachhaltigkeitsrisiken gilt:

Führt die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken zu dem Schluss, dass für das Finanzprodukt keine als relevant erachteten Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, so sollten die Gründe hierfür erläutert werden. (…) Daher sollten Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in ihren Strategien angeben, wie sie diese Risiken einbeziehen, und diese Strategien veröffentlichen.

AUS DER EU-Offenlegungsverordnung

Entdeckt man bei der objektiven Bewertung tatsächlich keinerlei Risiken, ist dies also nicht einfach negativ zu benennen, sondern muss dies für den Anleger nachvollziehbar begründet und beschrieben werden.

Die Offenlegungsverordnung ist also das Ende des Negativtestats. Initiatoren können nicht nichts schreiben.

Beschreiben wir das Risiko so wie es ist. Und legen die Strategien, wie man diesen Risiken begegnet, dar.

Genau hier kann es sogar Spaß machen:

Denn was spricht dann dagegen, unseren Anlegern ab und zu ins Gedächtnis zu rufen, dass die Welt nicht ad hoc besser wird? Und warum unterm Strich gut ist, wenn man sich der Risiken bewusst ist?

Letztlich kommt das Vertrauen durch echte, wirkungsvolle Maßnahmen. Erzählen wir also, was genau getan wird, um Risiken zu begegnen. Erzählen wir aus dem wirklich wahren Leben, aus der Realität des Fonds. Ohne das Risiko abzuschwächen, versteht sich.

Beispiel: Transitionsrisiken
  • Ein Fonds investiert in Unternehmen, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft eine Schlüsselfunktion haben. Eine Theorie besagt, dass gerade große Konzerne sich verändern müssen, damit die Transition gelingt.
  • Daher können speziell in Fonds, die in den DAX oder MSCI World investiert oder sie abbilden, Transitionsrisiken entstehen, durch die die Kapitalanlage an Wert verliert.
  • Da wird zum Beispiel das EU-Lieferkettengesetz erlassen und/oder eine Aktivistengruppe ruft medienwirksam zu einem Boykott von Palmöl auf. Reagiert die Gesellschaft entsprechend, kann das die Aktien einiger Hersteller beliebter Konsumprodukte belasten.
  • Natürlich ist aber weniger Palmöl und weniger Abholzung von Regenwäldern insgesamt als positiv zu bewerten. Und genau das kann man auch nochmal zum Beispiel mit dem Repost von aktuellen Nachrichten ins Gedächtnis holen. Damit ist das Risiko nicht weg, aber gut begründet, warum es sich lohnt, trotzdem zu investieren – oder vielleicht einfach abzuwarten.
  • Das Fondsmanagement kann auch im Quartalsreport von seinen regelmäßigen Prüfungen berichten. Wenn sie wissen, in welchen Unternehmen strategisch Alternativprodukte entwickelt werden, welche kurz-, mittel- und langfristigen Veränderungen sie anstreben, um CO₂-neutral zu wirtschaften oder welche Lieferantenvereinbarungen gekündigt werden, um einem drohenden Verlust strategisch entgegenzuwirken, dann können sie das nicht nur in drei Sätzen im Markttext veröffentlichen, sondern durchaus auch in einer instagram-Story erzählen.
  • In passenden Zielgruppen können wir auch auf der persönlichen Ebene kommunizieren. Denn bis die strategische Produktentwicklung bei Nestlé so weit ist, dass der ganze Markt auf links gedreht und Nutella palmölfrei ist, dauert es. Warum sollte ein Vertriebspartner auf Social Media oder in seinem Newsletter nicht das Thema an sich aufgreifen und einen Artikel, der zeigt, wie man eine Schoko-Haselnusscreme aus Bionüssen ganz einfach in ein paar Minuten selbst macht, posten? Das klingt trivial, aber man verspricht nichts, was nicht zu halten ist, gibt einen Mehrwert – und einen positiven, sympathischen Beiklang.

Tipp 3: Mehr machen, als gefordert

Die EU-Offenlegungsverordnung ist als Minimalanforderung sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Da sind Initiatoren selbst gefragt. So fordert sie zum Beispiel:

Kurzinformationen über Maßnahmen einschließlich Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung auf den Internetseiten bereitzustellen (…) und (…) Marktinformationen z. B. zu den zugrunde liegenden Indizes, Lageberichte und nicht-finanzielle Informationen etc. zu veröffentlichen.

Auszug aus der EU-Offenlegungsverordnung

Kurz ist für einen schnellen Überblick immer gut. Das gilt zum Beispiel für zielgruppengerecht gestaltete Benutzeroberflächen auf Internetseiten.

  • Bereits informierte User = Anleger wollen auf sie zugeschnittene Informationen schnell finden. Ich will nicht jedes Mal durch lange Marketingtexte flöhen, wenn ich die Kapitalanlage schon kenne, sondern gleich zur relevanten, aktuellen Information gelangen.
  • Gleichzeitig müssen neu interessierte Anleger abgeholt werden. Initiatoren sollten für sie mehr erzählen, als sie müssen. Warum nicht einzelne Aspekte aufgreifen und beispielhaft ausführen, dazu die geforderten Marktbeobachtungen mit dem persönlichen Kommentar des Fondsmanagers …
  • Ein Fonds-Blog mit regelmäßigen, informativen Berichten oder gar Videos aus der Realität der Kapitalanlage wäre ein passendes, zeitgemäßes Medium, um beiden Zielgruppen gerecht zu werden.

Die EU-Taxonomie fordert auch:

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten.

Artikel 11 der EU-Offenlegungsverordnung

Unter „regelmäßig“ verstehen viele der Einfachheit halber „jährlich“, da gemäß existierender Verordnungen eh ein Jahresbericht zu erstellen ist und die EU-Taxonomie das für einzelne Nachhaltigkeitsnachweise selbst empfiehlt. Aber wer sagt denn, dass nicht auch halbjährlich geht? Oder monatlich? Und welcher Schaden entstünde, schlüge man zwei Fliegen mit einer Klappe?

Hier könnte ein pfiffiges Fondsmanagement mehr machen – und sich selbst und ihren Vertriebspartnern das Leben erleichtern.

  • Den ausführlichen Jahresbericht herunterbrechen in informative quartalsweise oder monatliche Kurzberichte,
  • in einer Struktur, die dem Jahresbericht entspricht,
  • online abrufbar, wahlweise in einer App
  • alles schließlich im Jahresbericht zusammenführen und aktuell zusammenfassen

Vorteile: Die Arbeit wird aufs Jahr verteilt, höhere Frequenz in der Anlegerkommunikation

Vorteile sind regelmäßige Aktivität auf der Webseite und durch vielseitig verwendbare Inhalte eine breite Wirkung in unterschiedlichen Zielgruppen.

Ein Jahresbericht kann in persönlicher Nicht-Fachsprache kommentiert, mit einem erklärenden Editorial versehen und visuell professionell und ansprechend gestaltet werden – ganz wie der Geschäftsbericht eines Unternehmens.

Damit sind wir beim letzten Tipp dieses Artikels:

Tipp 4: Schönheit und Klarheit  

Holen wir nochmal die Forderung aus Tipp 1 zurück:

“(…) klar, prägnant und für Anleger verständlich (…) in einer präzisen, redlichen, klaren, nicht irreführenden, einfachen und knappen Form (…)”

Schnipsel aus der EU-Offenlegungsverordnung

Kreative und Psychologen sagen das seit Jahrzehnten: Eine schöne Gestaltung und klare visuelle Konzepte mit dem bewussten Einsatz von Farben und Bildern können das Produkt und den Verkauf unterstützen. Design wirkt auf einer nicht-faktischen Ebene, in der nicht-logischen Gehirnhälfte und sorgt für ein vollständigeres Verkaufserlebnis.

Wichtig im Sinne der EU-Taxonomie: Ein gutes Design trägt zur Klarheit bei. 

Eine klare, schöne und technisch funktionale Benutzeroberfläche ist wichtig, damit die geforderten Informationen schnell und korrekt bei den Besuchern (= Anlegern und Investitionsfreudigen) ankommen.

Oder anders: Eine unprofessionelle Webseite ohne Gestaltungskonzept, mit unklarer Benutzerführung sowie in Textwüsten untergehenden Informationen, die aufgrund technischer Unsauberkeiten zu fehlerhaften Darstellungen neigt, entspricht NICHT der EU-Offenlegungsverordnung – selbst wenn alle geforderten Informationen irgendwo verlinkt und zu finden sind.

Ein anderes Beispiel aus dem Design von Trading-Apps: Sogenannte Dark Patterns sind lt. Bafin nicht zulässig – z. B. das Ausgrauen von Schaltflächen, um eine Ablehnung des Kaufangebots zu erschweren. Wie viel mehr gilt das im Kontext der Offenlegungsverordnung!

Auch hier gilt: Wer ehrlich ist und mit Fakten überzeugen kann, hat solche Marketing- und Sales-Tricks nicht nötig. Initiatoren und Finanzberater mit einer offenen, ehrlichen Grundhaltung können durch Schönheit und Funktionalität in der Gestaltung nur gewinnen.

Warum Schönheit? Schöne Designs sprechen jeden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Kultur an. Schönheit gibt Anlegern mehr als nur ein angenehmes Gefühl. Sie transportiert Wertigkeit, Qualität. Investoren ziehen zudem (zu Recht) Rückschlüsse auf Sorgfalt und Qualität des Investments.

Dass das nicht einfach ist, weiß auch die Bafin, die eine umfangreiche Information der Anleger und gleichzeitige Kürze und Klarheit als Spagat bezeichnet (siehe Fachartikel zu den technischen Regulierungsstandards im BafinJournal aus Dezember 2022).

Neu ist die Aufgabe, Nachhaltigkeit differenziert zu visualisieren. Das ist auch eine Frage der Verordnung – nämlich dort, wo es um Unterscheidbarkeit und Vergleichbarkeit geht.

Im ewigen Blättergrün eines wachsenden nachhaltigen Fondsuniversums haben Anleger wieder keine Transparenz. Ähneln sich Bilderwelten, Layouts und visuelle Elemente, erkennen die Empfänger die Unterschiede schlechter und die von der EU-Taxonomie angestrebte Vergleichbarkeit der Kapitalanlagen wird erschwert.

Sich gut abzugrenzen, ist schwierig, keine Frage. Aber nicht unmöglich. Diese anspruchsvolle Arbeit gehört in jedem Fall in die Hände von Profis. Hier ein paar allererste Ansätze:

  • Farbliche Differenzierung: Die Welt hat bekanntlich viele Farben – Nachhaltigkeit kann auch Gelb wie Honig, Blau wie der Himmel, Rosa wie ein Flamingo, Orangerot wie die Erde im aufgehenden Sonnenlicht oder Türkis wie der Ozean am anderen Ende der Welt sein.
  • Ausgetretene Wege verlassen: Ein nachhaltiger Fonds braucht nicht zwingend ein grünes Deckblatt. Ein Photovoltaik-Fonds muss nicht das siebenmillionste Solarpanel zeigen.

Und wenn einem doch gar nichts anderes einfällt?

Also, wir würden dann ja über grafische und typografische Lösungen oder Illustrationen nachdenken. Gute Infografiken oder Zeichnungen und Motive zaubern, die einen Unterschied machen. Oder wir grübeln über Sinnbilder und durchdenken Synonyme und übergeordnete Begriffe auf ihr visuelles Potenzial. Wir würden in fachfremden Welten stöbern und Gedanken aus Kunst, Architektur, Kultur und anderen Ländern einarbeiten.

Das so zu tun, dass die EU-Offenlegungsverordnung erfüllt wird, ist bestimmt nicht trivial. Denn da sind ja auch noch die Technischen Regulierungsstandards, die am 1.1.2023 in Kraft getreten sind, und die die EU-Taxonomie im Detail konkretisieren. Wir werden uns diesen in einem separaten Artikel widmen.

Fazit

Spielraum lässt auch die EU-Taxonomie – und Mut gehört immer in der Kommunikation dazu, nicht nur, um zeitgemäße Wege zu gehen.

Das Gute: Die EU-Taxonomie ist noch jung und wird nun im Laufe der Zeit von den Akteuren im Finanzmarkt interpretiert und mit Leben gefüllt. Und auch der Markt, die Anleger und die Investoren, werden klar äußern, ob die Umsetzung passt oder nicht.

Wer die EU-Taxonomie also nicht als Müll, sondern als Hilfe für eine bessere Anlegerkommunikation versteht, hat vielleicht die Nase das entscheidende Quentchen weiter vorn: Die Ehrlichen und die Mutigen gestalten die Finanzwelt von Morgen.

Quellen: 

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